An digitalem Angebotsverfahren teilnehmen
Um für eine Immobilie zu bieten, müssen Sie sich bei bei unserem Partnerunternehmen venbona registrieren und anschliessend von uns für die Teilnahme an dem Angebotsverfahren angenommen werden. Wenn wir Sie als Teilnehmer zugelassen haben und die Bietzeit beginnt, können Sie unter Teilnahmen bei der gewünschten Immobilie Ihr Gebot platzieren.
Gebote abgeben
Eingegangene Gebote können online verfolgt werden und zugelassene Teilnehmer unmittelbar darauf reagieren. Ein Bieter kann ein weiteres Gebot abgeben, wenn sein letztes Gebot überboten wurde.
Alle Gebote müssen über die venbona Plattform eingereicht werden. Gebote können nicht per Telefon, Fax oder E-Mail abgegeben werden.
Maximalgebot abgeben (Bietagent)
Wenn Sie nicht jedes Gebot manuell abgeben oder ein Angebotsverfahren nicht bis zum Schluss mitverfolgen wollen, können Sie den Bietagenten nutzen. Dazu geben Sie den maximalen Betrag in das Gebots-Feld ein und bestätigen diesen mit «Gebot abgeben». Der Bietagent bietet nun automatisch für Sie mit, bis das eingegebene Maximalgebot erreicht wird. Wenn Sie das Angebotsverfahren als Höchstbietender beenden, bezahlen Sie nicht zwingend den Preis des maximalen Gebotes, sondern lediglich den erreichten Preis des Angebotsverfahren.
Ihr eingegebenes Maximalgebot bleibt uns und anderen Interessenten verborgen.
Gebotsabgabe kurz vor Ende der Bietzeit
Wenn ein Gebot in den letzten 10 Minuten abgegeben wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 20 Minuten.
Vorgehen nach Ende des Bietverfahrens
Wenn Sie ein Angebotsverfahren als Höchstbietender beendet haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sofern unsere Auftraggeber (Eigentümer) mit dem erzielten Höchstgebot einverstanden sind, wird das weitere Vorgehen für die Vorbereitung und den Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit Ihnen besprochen.
Preis für das Mitbieten
Die Teilnahme an einem Bietverfahren ist für Sie kostenlos.
Wichtiger Hinweis – rechtliche Verbindlichkeit
Bei dem digitalen Angebotsverfahren entsteht kein rechtsverbindliches Geschäft zwischen uns als Anbieter und Ihnen als Bieter. Uns bzw. unserem Auftraggeber (Objekteigentümer) steht es frei, ein Höchstgebot anzunehmen!
Es gelten unsere, Ihnen als Teilnehmer an einem Bietverfahren vorliegenden Angebots- und Geschäftsbedingungen (Zwischenverkauf bleibt vorbehalten).
Nach Ablauf des Bieterverfahrens wird das erzielte Höchstgebot mit unserem Auftraggeber (Eigentümer) besprochen.
Sofern die Verkäuferseite (Eigentümer) mit dem erzielten Höchstgebot einverstanden ist, wird die Immobilie für den Höchstbietenden reserviert, wenn dieser uns einen Kapitalnachweis bzw. eine Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstitutes vorgelegt hat.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen kann die Beurkundung des Kaufvertrages zeitnah erfolgen.