Neubau vom Bauträger kaufen: Worauf es im Vertrag wirklich ankommt

3 Min.

blog author

Ein Haus oder eine Wohnung direkt vom Bauträger zu kaufen, klingt für viele Käufer zunächst komfortabel: Grundstück, Planung und Bauausführung kommen aus einer Hand. Gerade beim Erwerb einer Immobilie, die noch nicht fertiggestellt ist, entscheidet jedoch der Vertrag darüber, wie sicher der Weg bis zur Übergabe wirklich wird. Denn ein Bauträgervertrag verbindet den Erwerb von Grundstück oder Miteigentumsanteil mit der Errichtung des Gebäudes und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gesondert geregelt.

 

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

 

Von der Planung zur Immobilie: Wichtige Vertragsinhalte

 

Beim Erwerb einer Immobilie vom Bauträger erwirbt man nicht nur die Lage und Größe, sondern auch ein Versprechen über die Bauleistungen. „Es ist entscheidend, dass Baubeschreibung, Grundrisse, Wohnflächenangaben, Ausstattungselemente, Sonderwünsche, Energieeffizienzwerte, Parkmöglichkeiten, Außenanlagen und Fertigstellungstermine klar definiert sind“, erklärt Linda Lott von Lott Immobilien in Apen – Augustfehn. Unklare Begriffe wie „erstklassige Ausstattung“ oder „nach Ermessen des Bauträgers“ bieten oft zu viel Interpretationsspielraum.

„Es ist wichtig sicherzustellen,“ fügt Hermann Lott hinzu, „dass alle Angaben aus Prospekten, Visualisierungen und mündlichen Zusagen im Vertrag festgehalten werden.“ Nur was schriftlich dokumentiert ist, kann später eingefordert werden. Dies gilt besonders für Bemusterungen, Raumaufteilungen und technische Einrichtungen.

 

Zahlungsplan nach Baufortschritt: Worauf Käufer achten sollten

 

Beim Kauf vom Bauträger erfolgt die Zahlung meist in Raten entsprechend dem Baufortschritt. Die Makler- und Bauträgerverordnung legt dafür wichtige Rahmenbedingungen fest: Zahlungen dürfen erst unter bestimmten Sicherheiten angenommen werden und erfolgen typischerweise in bis zu sieben Teilbeträgen gemäß dem Bauablauf.

Laut Linda Lott sollte eine Rate erst fällig sein, wenn der entsprechende Bauabschnitt tatsächlich abgeschlossen ist. „Wer zu früh zahlt oder ohne ausreichende Absicherung handelt,“ warnt Hermann Lott, „geht ein unnötiges Risiko ein – etwa bei Verzögerungen oder finanziellen Schwierigkeiten des Bauträgers.“ Auch die eigene Finanzierung muss auf diese Fälligkeiten abgestimmt sein, um zusätzliche Kosten durch Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

 

Übergabe und Abnahme: Der kritische Moment

 

Die Abnahme markiert einen entscheidenden Punkt im Bauprozess. Sie bestätigt grundsätzlich die vertragsgemäße Erfüllung der Bauleistung durch den Käufer. Daher sollte das Objekt gründlich inspiziert werden; alle sichtbaren Mängel müssen im Abnahmeprotokoll vermerkt sein. „Ein unabhängiger Sachverständiger kann helfen,“ empfiehlt Linda Lott aus Apen – Augustfehn, „um Mängel zu identifizieren, die Laien möglicherweise übersehen.“

Für Baumängel besteht eine gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren ab der Abnahme. Eine umfassende Dokumentation von Anfang an – mit Fotos, Protokollen und Schriftverkehr – schafft Klarheit für mögliche Nachbesserungen.

 

Möchten Sie eine Neubauwohnung oder ein Haus vom Bauträger erwerben? Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Bewertung wichtiger Vertrags- und Objektunterlagen sowie beim Erkennen kritischer Punkte während des Kaufprozesses. Kontaktieren Sie uns!

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT

 

KUF_KAU_9

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Linda Lott
Kauffrau und Fachwirtin (IHK) in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, geschäftsführende Gesellschafterin
04489/9408-0 linda.lott@lott-seit1952.de
Hermann Lott
Kaufmann und Fachwirt (IHK) in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, geschäftsführender Gesellschafter
04489/9408-0 hermann.lott@lott-seit1952.de
Emma Lott
Immobilienkauffrau (IHK), Immobilienwirtschaft B.A.
Tel.: 04489/9408-19 emma.lott@lott-seit1952.de
Martina Lott
Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
04489/9408-14 martina.lott@lott-seit1952.de
Jennifer Diener
Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
04489/9408-13 jennifer.diener@lott-seit1952.de
Valentina Massold
Buchhalterin
valentina.massold@lott-seit1952.de
Susanne Schüssler
Büroassistenz
susanne.schüssler ­@lott-seit1952.de
Michelle Anglewitz
Auszubildende zur Immobilienkauffrau
michelle.anglewitz@lott-seit1952.de