Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht verkaufen: Das sollten Eigentümer wissen
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Eine Immobilie kann auch dann verkauft werden, wenn eine andere Person weiterhin darin wohnen darf. In der Praxis betrifft das häufig Häuser oder Wohnungen, die innerhalb der Familie übertragen wurden, während sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht gesichert haben. Auch bei Modellen der Immobilienverrentung spielt dieses Thema eine wichtige Rolle. Für Verkäufer bedeutet ein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht jedoch, dass der Verkauf gut vorbereitet werden muss. Entscheidend sind eine realistische Wertermittlung, die passende Käuferansprache und eine rechtssichere Vertragsgestaltung.
Wie ein Wohnrecht den Wert von Immobilien beeinflusst
Ein dauerhaftes Wohnrecht wird in der Regel im Grundbuch vermerkt und bleibt auch nach einem Verkauf bestehen. Der neue Eigentümer erwirbt zwar die Immobilie, kann sie jedoch nicht uneingeschränkt nutzen, solange die berechtigte Person dort lebt. Dies führt zu einer Minderung des Wertes. „Gutachter ziehen dabei Faktoren wie das Alter der berechtigten Person, deren statistische Lebenserwartung, den Umfang des Wohnrechts und den ortsüblichen Mietwert der genutzten Räume in Betracht“, erklärt Linda Lott von Lott Immobilien in Apen – Augustfehn.
„Je jünger die Person mit dem Wohnrecht ist und je umfassender dieses Recht gestaltet ist, desto stärker wirkt sich dies auf den Marktwert aus“, ergänzt Hermann Lott. Bei einem Nießbrauchrecht kann der Abschlag noch größer sein, da der Berechtigte die Immobilie möglicherweise nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen darf. Eine professionelle Bewertung ist daher unerlässlich, um einen angemessenen Angebotspreis festzulegen.
Wer kauft Immobilien mit bestehendem Wohnrecht?
Immobilien mit einem bestehenden Wohnrecht sind selten für Käufer geeignet, die kurzfristig selbst einziehen möchten. Sie sind vielmehr für Kapitalanleger interessant, die langfristig planen. Diese erwerben das Objekt oft zu einem niedrigeren Preis und hoffen darauf, es später frei nutzen oder vermieten zu können. „Auch Familienmitglieder oder Investoren mit Interesse an wertstabilen Objekten gehören zur Zielgruppe“, so Linda Lott.
Eine transparente Vermarktung ist entscheidend: „Das Wohnrecht sollte nicht als versteckter Nachteil erscheinen“, betont Hermann Lott. Es muss von Anfang an klar kommuniziert werden, damit potenzielle Käufer einschätzen können, ob das Objekt ihren strategischen Zielen entspricht.
Klarheit im Kaufvertrag sicherstellen
Beim Verkauf müssen alle Rechte und Pflichten zwischen Käufer, Verkäufer und der wohnberechtigten Person klar geregelt sein. Dazu zählen Aspekte wie Instandhaltungskosten, Nebenkostenbeteiligung sowie Modernisierungs- und Zutrittsrechte. „Der Kaufvertrag sollte zudem eindeutig auf den Eintrag im Grundbuch Bezug nehmen“, rät Hermann Lott.
Eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Gutachter und Immobilienexperten wird empfohlen: „So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der Verkaufsprozess bleibt transparent und fair für alle Beteiligten“, sagt Linda Lott abschließend.
Möchten Sie eine Immobilie trotz eingetragenem Wohnrecht verkaufen? Wir bewerten Ihr Objekt gerne vor Ort in Apen – Augustfehn und Umgebung! Kontaktieren Sie uns!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit xAI Grok
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